Ort: Militärhistorisches Institut und Museum des HM, Festsaal, 1014 Budapest I., Kapisztrán Platz 1-3
Zeitpunkt: Mittwoch, 18. April 2018, 9.30 Uhr
Die Teilnahme an der Konferenz ist nach vorheriger Registration auf der Website des Instituts möglich.
Frist: Freitag, 13. April 2018, bis 24.00 Uhr
Zurück zum Text
Kroatien bildete von der Wende des 11./12. Jahrhunderts an eine Personalunion mit dem Königreich Ungarn, verfügte über territoriale Autonomie, Selbstverwaltung und eine Länderversammlung (sabor). Sein Adel war eine gesonderte ständische Nation. Dementsprechend bestritt die ungarische Politik im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts nie die staatliche Existenz und das Selbstbestimmungsrecht Kroatiens. Die staatsrechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten wurden 1848 allerdings unterbrochen. Daher war es notwendig, nach Entstehen des staatsrechtlichen Ausgleiches zwischen Österreich und Ungarn auch die staatsrechtlichen Verhältnisse zwischen Ungarn und Kroatien auf neue Grundlagen zu stellen. Der vom ungarischen Landtag und dem Sabor 1868 nach etlichen Schwierigkeiten angenommene ungarisch-kroatische Ausgleich hat diese Frage gelöst – oder hätte sie zumindest gerne gelöst.
Die Vortragenden unternehmen während der Konferenz den Versuch, den heuer 150 Jahre alten Kompromiss sowie die ungarisch-kroatische Koexistenz zwischen 1868–1918 vielschichtig darzustellen: Sie analysieren den Weg, der zur Übereinkunft geführt hatte, gehen auf deren Inhalt ein und erörtern seine Folgen.