Ort: VERITAS Institut für Geschichtsforschung und Archiv, 1093 Budapest, Zsil-Str. 2–4
Zeitpunkt: Dienstag, 4. Februar 2020, 18.00 Uhr
Von dem Ereignis werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht, die auf unserer Website veröffentlicht werden und in archivierter Form auf Jahre zurück abrufbar sind.
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Die Gesprächsteilnehmer untersuchen eines der letzten Stücke der historischen Verfassung, den Artikel Nr. I. aus dem Jahre 1920 über die Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit und die vorübergehende Regelung der Ausübung der staatlichen Souveränität. Sie legen dem Publikum unter anderem die Vorgeschichte dieses Artikels, die Charakteristika der Nationalversammlung als eines besonderen Organs der Volksvertretung dar und gehen darauf ein, warum man es für erforderlich hielt, die Rechtssphäre des Reichsverwesers im Vergleich zu der des Königs einzuschränken. Im abschließenden Teil des Gesprächs werden auch die Zustände einige Jahre später erörtert, denn durch Aufstellung des Oberhauses und die Erweiterung der Rechtssphäre des Reichsverwesers verloren gewisse Bestimmungen des ursprünglichen "Verfassungsstückes" bald ihre Gültigkeit.
Fragestellungen:
Zerfall der ungarischen historischen Verfassung. (Die Vorgeschichte des Artikels Nr. I. aus dem Jahre 1920. Warum war die Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit erforderlich?)
Landtag und Nationalversammlung. (Warum Nationalversammlung, inwieweit unterscheidet sie sich vom Landtag, gab es dafür eine Vorgeschichte in der ungarischen Geschichte?)
Vorgeschichte der Institution Reichsverweser in der ungarischen Geschichte. (Kurzer historischer Überblick.)
Die Rechtssphäre des Reichsverwesers. (Inwieweit und warum war Horthys Rechtssphäre eingeschränkt im Vergleich zu der des Königs?)
Spätere Modifizierungen: die Aufstellung des Oberhauses. (Die Gründe und inwieweit wurde seine Modernisierung verwirklicht?)
Spätere Modifizierungen: die Erweiterung der Rechtssphäre des Reichsverwesers
Die Veranstaltung wird vom Nationalen Kulturfonds (NKA) gefördert.
